Im ehelichen Güterrecht kann dieses Vermögen drei verschiedenen, individuell anpassbaren Güterständen unterstellt werden. Das Notariat von Stephani + Partner berät und unterstützt Sie bei der Wahl des passenden Güterstandes vor und nach der Eheschliessung.
Mit einem notariell beurkundeten Ehevertrag kann der Verteilschlüssel am Vorschlag gemäss Ihren Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden. Das Notariat von Stephani + Partner zeigt Ihnen kompetent auf, wie Sie zur Absicherung Ihres Betriebes bestimmte Vermögenswerte dem Eigengut zuweisen können, um allfälligen Diskussionen und Streitigkeiten vorzubeugen. Zusammen mit unserem Notar optimieren Sie den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung mit den im Gesetz zur Verfügung gestellten Möglichkeiten. Damit werden Ihre persönlichen Verhältnisse besser berücksichtigt.
Mit dem öffentlich beurkundeten Ehevertrag des Notariats von Stephani + Partner kann anstelle der Errungenschaftsbeteiligung die Gütertrennung vereinbart werden. Bei diesem Güterstand nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen selber und entscheidet frei darüber. Die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte müssen bei Auflösung der Ehe infolge Ehescheidung oder Tod nicht geteilt werden. Ist zwischen den Ehegatten aber strittig, welcher Vermögenswert in wessen Eigentum steht, muss der Beweis dafür erbracht werden. Ansonsten wird Miteigentum beider Ehegatten vermutet. Wir beraten Sie, wann der Güterstand der Gütertrennung für beide Ehegatten sinnvoll ist.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team steht Ihnen ab dem ersten Kontakt beratend zur Verfügung.