Notarielle Urkunden sind im Eherecht, im Erbrecht, im Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie zur Bestätigung von Tatsachen häufig anzutreffen.
Einzelne Geschäfte unterliegen zwingend den Vorschriften einer notariellen Beurkundung. Liegenschaftskaufverträge, Dienstbarkeitsverträge, Ehe- und Erbverträge, etc. sind Verträge, welche Sie nur in Zusammenarbeit mit einem Notar abschliessen und unterzeichnen können. Unser Notar begleitet und berät Sie vor und während des Vertragsabschlusses und beurkundet diesen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Gründung einer Gesellschaft oder Mutationen in bestehenden Unternehmen, welche in das Handelsregister eingetragen werden müssen, unterstehen der notariellen Beurkundung. Aber auch bei Geschäften, welche nicht der Eintragung im Handelsregister unterliegen (bspw. Aktienkaufverträge) kann die öffentliche Beurkundung sinnvoll sein. Nehmen Sie mit unserem Notariat Kontakt auf und lassen Sie sich frühzeitig über Ihre Pläne beraten.
Mit der Einführung des Erwachsenenschutzrechtes haben die Vorsorgeaufträge an Bedeutung gewonnen. Das Notariat von Stephani + Partner nimmt Ihre Bedürfnisse auf und bespricht mit Ihnen mögliche Lösungen. Mit einem ersten Beratungsgespräch können schon viele Fragen geklärt und erste Massnahmen ergriffen werden.
Ob ehe- und erbvertragliche Vereinbarungen, Kauf und Verkauf einer Liegenschaft oder Gründung einer Gesellschaft; Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Rechtsgebiete und notariellen Geschäfte.
Unser Team
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team steht Ihnen ab dem ersten Kontakt beratend zur Verfügung.