Im nationalen und globalisierten Markt stehen Fusionen zweier Unternehmen oder die Abspaltung eines Geschäftszweiges an, um die eigene Marktposition zu konsolidieren.
Unsere Anwälte und Notare in Baden beraten Sie bei der Optimierung der Organisationsform. Gemeinsam mit unseren Konsulenten und Partnern Kiener Advokatur AG und K-Vis AG bieten wir Ihnen individuell auf Ihre Unternehmung zugeschnittene Rechts-, Steuer- und Treuhandlösungen.
Aber auch die Anforderungen an die Organisationsstruktur eines Unternehmens kann sich im Laufe der Zeit verändern: Aufgrund des Wachstums passt das bei der Gründung gewählte Rechtskleid nicht mehr und soll durch eine Änderung der Rechtsform aktualisiert werden.
Die Fusion stellt eine Vereinigung von zwei oder mehr Gesellschaften zu einer einzigen Rechtseinheit dar. Dabei wird in der Praxis mindestens eine Gesellschaft ohne Liquidation in eine andere überführt (sog. Absorptionsfusion). Die Aktiven und Passiven sowie Rechte und Pflichten werden mittels Universalsukzession von der einen Gesellschaft übernommen.
Unsere Rechtsanwälte und das Notariat unterstützen Sie beim Zusammenschluss Ihrer beiden Unternehmen und der Redaktion des Fusionsvertrags, des Fusionsberichts und der notwendigen öffentlichen Beurkundung des Beschlusses der Generalversammlung.
Kann eine Kollektivgesellschaft nachträglich in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden? Wie kann ich eine Nachfolgereglung für meine Einzelfirma einfach und unter Gleichberechtigung meiner Nachkommen abwickeln?
Unser langjähriges und erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Notaren zeigt Ihnen auf, welche Umwandlungsmöglichkeiten zulässig sind. Dazu gehört auch die effiziente Aufklärung über die konkreten Vor- und Nachteile sowie Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Gesellschaft und die Haftungsverhältnisse der Gesellschafter (Verantwortlichkeit).
Mit Blick auf die aktuellen und künftigen Bedürfnisse finden wir vorausschauend gemeinsam eine massgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen.