Im Wirtschaftsrecht kommt eine Vielzahl von verschiedenen Gebieten des Rechts zur Anwendung. So zählen neben Vertrags- und Gesellschaftsrecht auch Steuer-, Arbeits- Immaterialgüter- sowie Banken- und Börsenrecht zum Wirtschaftsrecht im weiteren Sinn.
Ebenso können Normen des Sozialversicherungsrechts und des Ausländerrechts eine Rolle spielen. Im Weiteren liegen im Wirtschaftsrecht oft internationale Sachverhalte und Rechtsbeziehungen vor, welche die Anwendung und Durchsetzung rechtlicher Ansprüche zu einer komplexen Materie machen können.
Als Kerngebiet des Wirtschaftsrechts gilt das Gesellschaftsrecht. Gesellschaften sind vertragsmässige Verbindungen von zwei oder mehreren Personen zur gemeinsamen Zweckverfolgung. Wird ein kaufmännisches Unternehmen betrieben, so wird meist die Form einer Kollektiv-, Kommandit-, einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gewählt. Auch ein Verein kann für seine Zwecke ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Die Genossenschaft verfolgt ebenfalls wirtschaftliche Ziele.
Das Gesellschaftsrecht sieht eine geschlossene Anzahl von Gesellschaftsformen vor und regelt deren Ausgestaltung. (Zwingende) gesetzliche Normen sind insbesondere bei der Gründung, der Organisation, der Finanzierung, der Buchführung und Rechnungslegung sowie bei der Auflösung bzw. Liquidation einer Gesellschaft zu beachten und einzuhalten. Bei der Namensgebung eines kaufmännischen Unternehmens sind die Vorschriften des Firmenrechts anzuwenden und Betreiber eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes sind verpflichtet, dieses im Handelsregister eintragen zu lassen. Für die Vielzahl an Schweizer Unternehmen, welche als Aktiengesellschaft organisiert sind, ist das Aktienrecht von zentraler Bedeutung.
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