Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht soll Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Forderungen gegen säumige Schuldner, gar gegen nicht auffindbare Schuldner helfen. Dabei macht das Betreibungsamt keinen Unterschied zwischen einer berechtigten oder unberechtigten Forderung. Schikanebetreibungen sind heute schon fast an der Tagesordnung. Das müssen Sie nicht hinnehmen.
Wir kennen das Betreibungsverfahren, verfassen für Sie Betreibungsbegehren und Fortsetzungsbegehren, erheben Rechtsvorschlag und unterstützen Sie im Pfändungsverfahren und in allfälligen Beanstandungen gegen Betreibungshandlungen.
Wurde gegen Ihre Betreibung Rechtsvorschlag erhoben? Lassen Sie sich beraten, bevor Sie in einem Rechtsöffnungsverfahren die gerichtliche Beseitigung des Rechtsvorschlages verlangen.
Gesellschaften können in finanzielle Schwierigkeiten kommen, und sie müssen die Bilanz deponieren, es kommt zum Insolvenz- oder zum Konkursverfahren. Auch Privatpersonen müssen mitunter auf das Mittel des Privatkonkurses zurückgreifen. Zu prüfen ist in derartigen Fällen aber auch eine Nachlassstundung, die helfen kann, die Gesellschaft und auch Arbeitsplätze zu retten. Wir übernehmen Sachwaltermandate, führen die Verhandlungen mit den Gläubigern und schliessen den Nachlassvertrag ab.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team steht Ihnen ab dem ersten Kontakt beratend zur Verfügung.