Auftrag & WerkvertragBauhandwerkerpfandrechtSchliessen

Stockwerkeigentum

Beim Stockwerkeigentum ist der Eigentümer einer Wohnung gleichzeitig auch Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Der Stockwerkeigentümergemeinschaft steht die Verantwortung für die gemeinschaftlichen Bauteile und deren Nutzung zu.

Weil bei Stockwerkeigentum eine klare Abgrenzung der jeweiligen Kompetenzen auch für die Verwaltung schwierig ist, kommt es regelmässig zu Spannungen und Meinungsverschiedenheiten.
Dank der Erfahrung unserer Rechtsanwälte können Fallstricke im Stockwerkeigentumsreglement frühzeitig erkannt und gemeinsam lösungsorientiert angegangen werden. Unser Notariat unterstützt Sie bei der Errichtung und Begründung von Stockwerkeigentum im Grundbuch.

Stolpersteine bei Umbau und Erneuerung im Stockwerkeigentum

Darf bei Stockwerkeigentum ein Umbau an der Liegenschaftsfassade ohne meine Zustimmung durchgeführt werden? Wer trägt diese Kosten? Das Stockwerkeigentumsrecht und das Stockwerkeigentumsreglement sehen vor, wann eine Umbaute und Erneuerungen nur mit Zustimmung aller Stockwerkeigentümer oder mit Beschluss einer bestimmten Mehrheit (einfache oder qualifiziert Mehrheit) gefasst werden dürfen. Bei der Beschlussfassung kann auch eine erfahrene Stockwerkeigentumsverwaltung bei der Berechnung der notwendigen Köpfe und Wertquoten einmal die Übersicht verlieren. Wir schaffen für Sie Klarheit. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Umsetzung Ihrer Umbaute und Erneuerung im Stockwerkeigentum.

Ist die Gebrauchsfähigkeit auch ohne bauliche Massnahme gewährleistet oder dient sie nur der Wertsteigerung? Die Abgrenzung zwischen notwendigen (Art. 647c ZGB), nützlichen (Art. 647d ZGB ) und luxuriösen (Art. 647d ZGB) Bauarbeiten ist in der Praxis vielfach schwierig. Gemeinsam prüfen wir das Bauprojekt und ziehen bei Bedarf auch ausgewiesene Fachpersonen der Baubranche (Bauexperten, Architekten, etc.) zur Klärung von Fragen (Mängel, Sanierungen, Wertschätzungen, etc.) bei, um für Sie Klarheit und die beste Lösung zu finden.

Unsere Anwälte zeigen Ihnen die Rechte und Pflichten als Stockwerkeigentümer und der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Beim Stockwerkeigentum sind auch die rechtlichen Kompetenzen der Verwaltung abzustecken und einzuhalten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Stockwerkeigentum in einer aussergerichtlichen Streitbeilegung oder vor Gericht.

Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Stockwerkeigentum

Wir unterstützen Stockwerkeigentümer oder Verwalter frühzeitig bei der formellen Einberufung der Stockwerkeigentümerversammlung sowie der Wahrung der Traktandierungsrechte. Was ist zu tun, wenn ein Stockwerkeigentümer seine Beiträge nicht bezahlt? Wie kann ich rechtlich gegen einen Verwalter vorgehen und den Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung anfechten?
Unsere Anwälte klären Sie transparent über die Rechtslage, Prozesschancen und Kostenrisiken auf. Mit Sachverstand, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen bereinigen wir kosteneffizient Ihre Konflikte vergleichsweise oder in einem Gerichtsprozess.


Auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert:
» lic. iur. Peter Krebs
» lic. iur. Daniel Huser
Stephani + Partner
Täfernhof
Mellingerstrasse 207
5405 Baden-Dättwil

info@stephani-partner.ch
Advokatur: +41 56 483 50 50
Notariat: +41 56 200 23 23
Steuern: +41 43 300 55 00