Da gibt es das (öffentlich-rechtliche) Arbeitsgesetz, das (privat-rechtliche) Arbeitsvertragsrecht, den Einzelarbeitsvertrag, branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge, Betriebsreglemente, Spesenreglemente, Fahrzeugreglemente etc.
Aufgrund der hohen Anzahl von Arbeitsverträgen, aber auch aufgrund der grossen wirtschaftlichen Bedeutung und der auch häufig emotionalen Bindung, ergeben sich aus diesem Rechtsverhältnis eine Vielzahl von Differenzen, die auch häufig zu gerichtlichen Verfahren führen. Streitthemen sind vielfach die Kündigung selber, die fristlose und missbräuchliche Kündigung, Mobbing, Überstunden, Ferienlohn, Konkurrenzverbot, Datenschutz, Arbeitsbestätigung und/oder Arbeitszeugnis. Oftmals sind sich Arbeitnehmer in ihrer Euphorie über die neue Arbeitsstelle gar nicht bewusst, was überhaupt mit dem Arbeitsvertrag und den Reglementen unterzeichnet wird.
Unsere Rechtsanwälte kennen beide Seiten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei (fast) alltäglich auftretenden Fragen wie Sperrfristen bei Krankheit/Unfall, Kürzung der Ferien, unbezahlter Urlaub, Vertrauensarzt, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitspausen etc. Wir begleiten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei gerichtlichen Verfahren, wobei hierfür in vereinzelten Kantonen, u.a. Kanton Aargau, spezielle Arbeitsgerichte zuständig sind.
Wir erarbeiten für Arbeitgeber Musterarbeitsverträge, Pflichtenhefte, Betriebsordnungen sowie spezifische Reglemente. Wir helfen Ihnen mit dem Kontakt mit den Sozialversicherungswerken, den Arbeitslosenkassen und den Arbeitsvermittlungszentren. Mit der langjährigen Erfahrung der Rechtsanwälte von Stephani + Partner können durch solide Vertragswerke und Reglemente Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeschränkt oder sogar verhindert werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.