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Jagdrecht

Engagieren Sie sich für die Jagd, am besten als Aargauer Jägerin oder Aargauer Jäger.

Gehen Sie raus in die Natur und lernen Sie die schöne aargauische Landschaft kennen, die Artenvielfalt, die Biodiversität und die mannigfaltigen Interessen, die sich teilweise gegenüberstehen. Aber auch in der Jagd stellen sich zahlreiche Rechtsfragen.

Rechtsgrundlagen im Jagdrecht

Die Jagdgesetzgebung ist in groben Zügen eidgenössisch geregelt. Die ganz wesentlichen Bestimmungen finden sich indessen im kantonalen Jagdrecht. So nimmt auch das Aargauische Jagdrecht Rücksicht auf die spezifischen Verhältnisse (Lebensraum, Topographie, Kulturlandschaft, Artenvielfalt).

Unsere Rechtsanwälte kennen die Aargauer Jagd, die Jagdgesetzgebung und die Eigenheiten des Aargauischen Jagdgesetzes. Zwei unserer Partner sind aktive und langjährige Jäger im Kanton Aargau.

Wir helfen Ihnen bei der Gründung und Auflösung eines Jagdvereins, kennen Ihre Rechte und Pflichten als Mitglied eines Jagdvereins und schützen die Interessen des Jagdvereins gegenüber den Jagdbehörden.


Auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert:
» lic. iur. Peter Krebs
Stephani + Partner
Täfernhof
Mellingerstrasse 207
5405 Baden-Dättwil

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