In Zeiten des Crowdfunding ist die Kapitalbeschaffung einfacher geworden. Allerdings gelten hier einige Regeln, welche zu beachten sind, damit Sie nicht in Konflikt mit der Gesetzgebung kommen, bspw. im Banken- oder Anlagefondsbereich. So ist die Ausgabe von Aktien der eigenen Gesellschaft an einen nicht eng begrenzten Personenkreis bereits heikel und kann dazu führen, dass Ihre Gesellschaft als kollektive Kapitalanlage betrachtet wird.
Sind Sie Treuhänder und lösen für Ihre Kunden Zahlungen aus? Oder sind Sie Verwaltungsrat von Gesellschaften mit Vermögenswerten, aber ohne aktive Geschäftstätigkeit (sogenannten Sitzgesellschaften)? Dann fragt sich, ob Sie nicht der Geldwäschereigesetzgebung unterstehen und entsprechende Vorkehren treffen müssen. Unser Team weiss Rat und berät Sie individuell.
Wir helfen Ihnen, solche Risiken zu erkennen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Sie Ihre Tätigkeit regelkonform ausüben können.