Für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), GmbH und anderen juristischen Personen muss der Errichtungsakt durch einen Notar beurkundet werden. Der Notar prüft und bestätigt darin das Vorliegen der erforderlichen Unterlagen (Statuten, Kapital- oder Sacheinlagen, Gründungsbericht, Prüfungsbestätigung, etc.). Im Anschluss meldet er die Gründung dem kantonalen Handelsregister, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Erst mit der Eintragung im Handelsregister erlangt die Gesellschaft (AG, GmbH etc.) ihre Rechtspersönlichkeit.
Jede Mutation in einer Gesellschaft muss dem Handelsregister angemeldet werden. Wir errichten die notwendigen Dokumente, erstellen neue oder abgeänderte Statuten und melden diese beim Handelsregisteramt zur Eintragung an.
Fusionieren zwei Gesellschaften oder wird eine bestehende Gesellschaft in zwei eigenständige Unternehmen aufgespalten, stellen sich verschiedene Rechtsfragen und sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Unser Notar berät Sie bei den Vorhaben, erstellt die Dokumente und ist für einen reibungslosen Ablauf besorgt.
Auch die Kapitalerhöhung oder Herabsetzung bedürfen einer öffentlichen Urkunde. Planen Sie eine Veränderung in der Kapitalstruktur Ihres Unternehmens? Nehmen Sie mit unserem Notar Kontakt auf, damit auch steuerliche Aspekte frühzeitig geprüft werden können.
Die Errichtung und Abänderung von Stiftungsurkunden müssen öffentlich beurkundet werden. Unser Notar berät und unterstützt Sie dabei, damit der Stiftungszweck erreicht bzw. erhalten bleibt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team steht Ihnen ab dem ersten Kontakt beratend zur Verfügung.