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Sachwaltermandate

Der Sachwalter übernimmt im Nachlassverfahren die Leitung des Unternehmens. Er leitet die notwendigen Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Nachlassbetriebs ein.

Er besorgt die Sanierung des Unternehmens mit der bestmöglichen Erhaltung der vorhandenen Substanz. Dabei ist er Schaltzentrale zwischen Schuldner, Gläubiger und Nachlassrichter.

Der Sachwalter als Vermögensverwalter im Nachlassverfahren

Mit unserer Erfahrung und Sachkompetenz analysieren wir mit Ihnen als Sachwalter die betriebliche und wirtschaftliche Ausgangslage Ihres Unternehmens im Kanton Aargau oder ausserhalb. Im Anschluss zeigen die Anwälte von Stephani + Partner mit Kanzlei in Baden Ihnen im Nachlassverfahren Strategien und Massnahmen auf, wie Ihr Unternehmen langfristig auf gesunden Beinen stehen kann. Dabei arbeiten wir im Bedarfsfall interdisziplinär mit Experten einzelner Unternehmenssparten zusammen.

Einsetzung durch den Nachlassrichter

Als Sachwalter können natürliche und juristische Personen vom Nachlassrichter eingesetzt werden. Die eingesetzten Sachwalter sind deshalb öffentlich-rechtliche Organe, welche die Interessen von Gläubigern und Schuldnern gleichermassen zu wahren haben. Der Sachwalter hat laufend sicherzustellen, dass im Nachlassverfahren ein besseres Ergebnis erzielt kann, als wenn der Konkurs eröffnet worden wäre. Die Dauer des Sachwaltermandats bestimmt sich deshalb massgebend nach den Anforderungen und der Komplexität des Einzelfalls.

Aufgaben des Sachwalters

Zu den gesetzlichen Aufgaben des Sachwalters zählen das Aufsetzen eines Nachlassvertrags (Art. 295 SchKG), die Aufnahme des Inventars (Art. 299 SchKG), der Erlass des Schuldenrufs (Art. 300 SchKG), die Einberufung und Leitung von Gläubigerversammlungen (Art. 301 f. SchKG) und das Verfassen des Sachwalterberichts an das Nachlassgericht (Art. 304 SchKG). Der Sachwalter beantragt letztlich rechtzeitig die Verlängerung der definitiven Nachlassstundung beim Nachlassrichter.
Daneben amtet der Sachwalter auch als Kontroll- und Überwachungsstelle gegenüber dem Schuldner. Während der Nachlassstundung kann der Sachwalter das Eingehen neuer Verpflichtungen von seiner Zustimmung abhängig machen. Falls angebracht, kann dem Sachwalter die gesamte Geschäftsführung übertragen werden. Er ist befugt, Verwaltungshandlungen und Weisungen an das Unternehmen zu erlassen.
Zudem dient er letztlich auch als Vermittler zwischen Schuldner und Gläubiger.

Was sind die Anforderungen an den Sachwalter?

Die Anwälte von Stephani + Partner in Baden erfüllen mit ihren rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, ihrer Unabhängigkeit, ihrer Integrität und ihrem Verantwortungsbewusstsein die Anforderungen an das Sachwaltermandat. Sie schaffen Klarheit und Vertrauen im Nachlassverfahren und berücksichtigen die unterschiedlichen Interessen der am Nachlassverfahren beteiligten Personen. Gemeinsam suchen sie nach Lösungen zur optimalen Sanierung des Unternehmens. Mit Kompetenz und Überzeugung werden den Gläubigern die Vorteile des Nachlassvertrags erklärt.


Auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert:
» lic. iur. Peter Krebs
Stephani + Partner
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