Unter welchen Voraussetzungen können Sie trotzdem für Belange der Gesellschaft von deren Gläubigern haftbar gemacht werden?
Die Antwort fällt nicht immer leicht, denn während falsche Geschäftsentscheide für sich noch keine Haftung begründen, kann es anders ausschauen, wenn falsche Entscheide unter Verletzung von gesellschaftsrechtlichen Pflichten (bspw. fehlende Abhaltung von Verwaltungsratssitzungen) getroffen werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent bei der Abwehr solcher Ansprüche und prüfen Massnahmen zur Vermeidung solcher Forderungen.
Umgekehrt haben Sie vielleicht eine Forderung gegen eine zahlungsunfähige Gesellschaft und fragen sich, ob Sie den Betrag jetzt abschreiben müssen. Unter Umständen muss das nicht sein, dann nämlich, wenn die Chancen gut sind, den Betrag z. B. bei den Geschäftsführern persönlich erhältlich zu machen. Die Hürden für entsprechende Klagen sind allerdings hoch, weshalb die Rechtsdurchsetzung ohne Spezialisten nur schwer möglich ist.
Bei der Beantwortung der oftmals komplexen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit stellen, und bei der Durchsetzung bzw. Abwehr entsprechender Ansprüche unterstützen wir Sie, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Nehmen Sie mit unseren Rechtsanwälten und Konsulenten Kontakt auf.